Rechtliches
Stand: August 2026
Diese Endbenutzer-Lizenzvereinbarung (nachfolgend „EULA“) regelt die Einräumung von Nutzungsrechten an der App Textyra (nachfolgend „App“) zwischen der WebnariDesign e.U., Inhaber Christoph Nitzky, Untere Hauptstraße 9, 2443 Deutsch Brodersdorf, Österreich, Firmenbuchnummer FN 678677 f (nachfolgend „Lizenzgeber“) und dem Endnutzer (nachfolgend „Nutzer“).
Diese EULA gilt ergänzend zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Nutzungsbedingungen. Vertragspartner des Nutzers ist ausschließlich der Lizenzgeber, nicht der Betreiber des App-Stores, über den die App bezogen wurde. Diese EULA gilt für sämtliche Bezugswege der App, also für die Webanwendung unter www.textyra.com sowie für den Bezug über den Apple App Store und den Google Play Store.
Der Lizenzgeber räumt dem Nutzer für die Dauer des Nutzungsvertrags das einfache, nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht ein, die App auf Endgeräten, die im Eigentum des Nutzers stehen oder von ihm kontrolliert werden, zu installieren und bestimmungsgemäß für eigene Zwecke zu nutzen. Bei Nutzung der Webanwendung besteht das Nutzungsrecht in dem bestimmungsgemäßen Zugriff auf die App über den Browser. Beim Bezug über einen App-Store gelten ergänzend die Nutzungsregeln des jeweiligen Stores.
Dem Nutzer ist es nicht gestattet:
Die App einschließlich des Programmcodes, des Aufbaus, des Erscheinungsbilds und des Designs ist urheberrechtlich geschützt. Sämtliche Rechte an der App verbleiben beim Lizenzgeber bzw. dessen Lizenzgebern. Der Nutzer erwirbt ausschließlich die in Ziffer 2 beschriebenen Nutzungsrechte, jedoch keine Eigentums- oder sonstigen Verwertungsrechte an der App.
Der Nutzer behält sämtliche Rechte an den von ihm eingegebenen, fotografierten oder diktierten Inhalten. Der Nutzer räumt dem Lizenzgeber das einfache Recht ein, diese Inhalte ausschließlich zum Zweck der Erbringung der Übersetzungs-, Vorlese-, Aussprache- und Lernfunktionen zu verarbeiten. Eine darüber hinausgehende Nutzung der Inhalte des Nutzers findet nicht statt.
Die mit der App erzeugten Übersetzungsergebnisse darf der Nutzer für eigene Zwecke verwenden. Ziffer 2.2 und Ziffer 6.2 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten entsprechend.
Der Lizenzgeber ist berechtigt, die App im Rahmen von Updates und Upgrades zu verändern. Diese Veränderungen unterliegen ebenfalls dem urheberrechtlichen Schutz und dieser EULA. Gesetzliche Aktualisierungspflichten gegenüber Verbrauchern, insbesondere nach § 7 VGG, bleiben unberührt.
Diese EULA gilt für die Dauer des Nutzungsvertrags über die App. Sie endet mit der Beendigung des Nutzungsvertrags, insbesondere mit der Löschung des Nutzerkontos. Der Lizenzgeber ist berechtigt, die eingeräumten Nutzungsrechte aus wichtigem Grund zu widerrufen, insbesondere bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen gegen diese EULA oder die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mit Beendigung der EULA hat der Nutzer die Nutzung der App einzustellen und die App von seinen Endgeräten zu entfernen.
Für Gewährleistung und Haftung gelten die gesetzlichen Bestimmungen sowie Ziffer 7 unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Beim Bezug der App über den Apple App Store gilt ergänzend: Diese EULA wird ausschließlich zwischen dem Lizenzgeber und dem Nutzer geschlossen, nicht mit Apple. Der Lizenzgeber, nicht Apple, ist allein für die App und deren Inhalte verantwortlich. Apple trifft keinerlei Verpflichtung zur Erbringung von Wartungs- und Supportleistungen für die App. Apple ist nicht verantwortlich für die Behandlung von Ansprüchen des Nutzers oder Dritter im Zusammenhang mit der App. Apple und die Tochtergesellschaften von Apple sind begünstigte Dritte dieser EULA und sind bei Zustimmung des Nutzers zu dieser EULA berechtigt, diese gegenüber dem Nutzer durchzusetzen.
Beim Bezug der App über den Google Play Store gelten ergänzend die Nutzungsbedingungen von Google Play. Im Fall von Widersprüchen zwischen dieser EULA und den zwingenden Vorgaben des jeweiligen App-Stores gehen letztere vor.
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Rechts des Staates entzogen wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat (Art. 6 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 593/2008, Rom I-VO). Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser EULA nicht.
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